Preisniveaurechner

Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) haben die Eidgenössischen Räte in Art. 29 Abs. 1 ein neues Zuschlagskriterium aufgenommen, wonach «die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» bei der Angebotsbewertung berücksichtigt werden können. Das Zuschlagskriterium soll «unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz» angewendet werden, insbesondere unter Berücksichtigung des GPA.

BKB und KBOB stellen den Beschaffungs- und Bedarfsstellen des Bundes einen sogenannten Preisniveaurechner zur Verfügung, welcher die Anwendung des neu im BöB enthaltenen Preisniveau-Kriteriums unterstützt.

Hinsichtlich der Anwendung der Preisniveauklausel und des Preisniveaurechners bestehen noch keine Erfahrungen bei den Vergabestellen der Bundesverwaltung. Das BBL stellt sich zur Verfügung, als nächstes den Preisniveaurechner in einem Pilotprojekt anzuwenden.

Letzte Änderung 31.05.2021

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