Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken

Gemäss Art. 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) informieren die Auftraggeberinnen des Bundes mindestens einmal jährlich in elektronischer Form über ihre Beschaffungen ab 50 000 Franken. Diese Regelung setzt die Motion 14.3045 um. Mit der Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken wird eine erhöhte Transparenz im Beschaffungswesen des Bundes angestrebt.

Unter die Publikationsplicht fallen alle dem BöB unterstellten öffentlichen Aufträge ab 50 000 Franken (inklusive MWST). Die Liste soll auf einer öffentlichen Website der betreffenden Stelle in maschinenlesbarer Form publiziert werden und folgende Angaben enthalten: Auftraggeberin, Name und Adresse der Auftragnehmerin, Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Art des angewandten Verfahrens, Datum des Vertragsbeginns oder Zeitraum der Vertragserfüllung. Über die AGB des Bundes werden die Lieferantinnen darauf hingewiesen, dass die Angaben gemäss Art. 27 VöB nicht der Geheimhaltungspflicht unterstehen.

Die BKB publiziert auf der vorliegenden Seite in Form einer Excel-Datei die entsprechende Liste der zentralen Bundesverwaltung. Diese stützt sich dabei auf die Daten aus dem elektronischen Vertragsmanagement ab. Das heisst, veröffentlicht werden die konkreten Beschaffungen, welche über (Abruf-)Verträge und Bestellungen abgewickelt werden. Die Zuschläge über dem WTO-Schwellenwert sind weiterhin auf simap.ch veröffentlicht.

Die weiteren Bundesbeschaffungsstellen erstellen und veröffentlichen ihre Liste in eigener Kompetenz. Die BKB strebt eine Abstimmung der Veröffentlichungsprozesse aller Listen sowie eine möglichst einheitliche Struktur der Vertragsangaben aller Listen an. Zu diesem Zweck stellt sie eine Mustervorlage der Liste zur Verfügung und hat im Juli 2022 Empfehlungen für die weiteren Bundesbeschaffungsstellen des Bundes zur Umsetzung von Art. 27 herausgegeben. Ausserdem möchte die BKB die Listen der weiteren Beschaffungsstellen auf der vorliegenden Seite verlinken.

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Letzte Änderung 20.03.2024

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