Aufgaben
Die BKB ist das Strategieorgan der Bundesverwaltung für die Bereiche Güter- und Dienstleistungsbeschaffung. Sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Weiterentwicklung des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes
- Die BKB begleitet und unterstützt die Weiterentwicklung des Beschaffungsrechts des Bundes und die Harmonisierung des Beschaffungsrechts auf nationaler Ebene.
- Die BKB koordiniert, unterstützt und fördert das E-Procurement des Bundes, beispielsweise den Betrieb der Internetplattform Simap.ch. Sie sorgt für moderne und flexible Rahmenbedingungen für die öffentliche Hand und die Anbieter.
Nachhaltigkeit
- Die BKB orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit und schafft gute Rahmenbedingungen und Instrumente für nachhaltige Beschaffungen beim Bund.
- Die BKB setzt sich ein für Korruptionsprävention im Beschaffungswesen des Bundes.
Politik
- Die BKB nimmt Stellung zu beschaffungspolitischen und -strategischen Grundsatzfragen und kann hierzu Empfehlungen abgeben.
Aus- und Weiterbildung
- Die BKB sorgt für eine adäquate Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes.
Organisation
Die Geschäftsstelle der BKB ist dem BBL angegliedert. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und höchstens neun weiteren Mitgliedern. Vorsitzender der BKB ist Pierre Broye, Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik. Er leitet den Vorstand und vertritt die Interessen der BKB gegenüber anderen öffentlichen Institutionen.
Der BKB gehören folgende Mitglieder an:
- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Bundesamt für Umwelt BAFU
- Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung DTI
- Generalsekretariat EDA
- armasuisse
- Bundesamt für Strassen ASTRA
Der BKB gehören folgende Beobachter an:
- Die Schweizerische Post
- Die SBB
- Die ETH
- Sekretariat der Wettbewerbskommission WEKO
Die Geschäftsstelle der BKB kann kontaktiert werden unter bkb@bbl.admin.ch
Rechtsgrundlage
Die Ziele, Aufgaben und Befugnisse der BKB sowie ihre Organisation sind in der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes, Org-VöB, Art. 24 ff. geregelt.