Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Auftrag
Der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz bilden die Grundlage für den Auftrag des EBG:

Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen

Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung.

EBG und Beschaffungswesen
Gemäss Art. 12 Abs. 1 BöB vergibt der Bund seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit gewährleisten. Der Bund kann diesbezüglich Kontrollen durchführen bzw. durch das EBG oder die kantonalen oder kommunalen Gleichstellungsbüros durchführen lassen. Diese Kontrollen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der BKB und den Beschaffungsstellen.

Weitere Tätigkeitsfelder der EBG im Beschaffungswesen sind:

  • Pflege und Weiterentwicklung des Kontrollinstruments
  • Unterstützung interessierter Unternehmen bei der Durchführung von Selbstüberprüfungen
  • Ausbildung und Vermittlung von Expertinnen und Experten für Selbstüberprüfungen
  • Vermittlung von Expertinnen und Experten für die Erarbeitung von betrieblichen Gleichstellungsmassnahmen
  • Sensibilisierung, Information und Beratung von Unternehmen und Verbänden
  • Sensibilisierung und Information der Beschaffungsstellen, Ämter und Departemente
  • Informationsveranstaltungen und Tagungen

 

Letzte Änderung 23.04.2021

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