Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.

Die Auftraggeberinnen des Bundes sind verpflichtet, grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden (Art. 11 Abs. 2 VöB, SR 172, 056.11). Die Aushandlung besonderer und abweichender vertraglicher Regelungen ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Damit können Beschaffungsverträge für das jeweilige Beschaffungsgeschäft bedürfnisgerecht und ausgewogen formuliert werden. 

Die AGB des Bundes wurden an das revidierte öffentliche Bundesbeschaffungsrecht angepasst. Sie gelten ab dem 1. Januar 2021.

Die Bundesverwaltung verfügt über die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Letzte Änderung 01.10.2021

https://www.bkb.admin.ch/content/bkb/de/home/themen/agb.html