Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.
Die Auftraggeberinnen des Bundes sind verpflichtet, grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden (Art. 11 Abs. 2 VöB, SR 172, 056.11). Die Aushandlung besonderer und abweichender vertraglicher Regelungen ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Damit können Beschaffungsverträge für das jeweilige Beschaffungsgeschäft bedürfnisgerecht und ausgewogen formuliert werden.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zu den früheren Ausgaben finden sie hier.
Die BKB empfiehlt, neben den entsprechenden AGB auch die Integritätsklausel sowie die Mustervertragsklausel der BKB betreffend Cyberangriffen in das jeweilige Vertragswerk aufzunehmen.
Archiv AGB des Bundes
Archiv AGB für Aufträge im Informatikbereich
Beschaffungskonferenz des Bundes BKB
Die BKB ist das Strategieorgan der Bundesverwaltung für die Bereiche Güter- und Dienstleistungsbeschaffung. Sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Weiterentwicklung des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes, Nachhaltigkeit, Politik, Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Beschaffungswesen.