BKB-Leitfaden «Dialog bei Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen»

Bei komplexen Aufträgen, bei intellektuellen Dienstleistungen oder bei der Beschaffung innovativer Leistungen kann eine öffentliche Auftraggeberin im Rahmen eines offenen oder selektiven Verfahrens einen Dialog durchführen mit dem Ziel, den Leistungsgegenstand zu konkretisieren, die Bieter mögliche Lösungen oder Verfahren entwickeln zu lassen und in Absprache mit den ausgewählten Bietern die vorgeschlagenen Lösungen oder Verfahren zu entwickeln.

Die Bestimmungen zum Dialog werden mit der Revision des öff. Bundesbeschaffungsrechts neu auf Gesetzesstufe geregelt (vgl. Art. 24 BöB), die VöB enthält noch eine Ausführungsbestimmung (Art. 6 VöB).

Die BKB stellt als Anwendungshilfe einen Leitfaden für Bundesbeschaffungsstellen zum Dialog bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Leitfaden dient den Auftraggeberinnen als Handbuch. Er erläutert die Methodik des Dialogs für die Anwendung dieses Instruments in offenen und selektiven Vergabeverfahren. Am Ende des Dialogs sollte eine Leistungsbeschreibung resultieren, allenfalls in Form eines Angebotes, die den Ansprüchen und Bedürfnissen der Beschaffungsstelle entspricht.

Letzte Änderung 14.04.2021

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