COVID-19: Informationen der BKB

Verlängerung und Aktualisierung der Covid-19 Empfehlungen der BKB vom 27. März 2020

Angesichts der besonderen Lage in der Schweiz infolge des Wiederanstiegs der Covid-19-Infektionen hat der BKB-Vorstand die Covid-19 Empfehlungen der BKB vom 27. März 2020 zur Milderung der Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus Sicht des öffentlichen Beschaffungswesens an einzelnen Stellen aktualisiert und die Geltungsdauer der Empfehlungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Empfehlungen sind mit denjenigen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) für das Bauwesen koordiniert.

Letzte Änderung 16.12.2021

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