Korruptionsprävention

Korruption führt neben dem Verlust von Vertrauen und Finanzmitteln auch zu potentieller Wettbewerbsverzerrung sowie zur Untergrabung rechtsstaatlicher und demokratischer Werte. Um daraus resultierende negative Folgen für die Schweiz abzuwenden, gilt es, das Präventions- und Abwehrdispositiv gegen die Korruption sowohl in einem nationalen wie auch internationalen Kontext weiter auszubauen.

International hat sich die Schweiz mit der Ratifikation mehrerer Übereinkommen verschiedener internationalen Organisationen (UNO, OECD, Europarat) zum Kampf gegen die Korruption verpflichtet.

Auf nationaler Ebene wurden zudem diverse gesetzliche Grundlagen revidiert oder neu geschaffen, um der Korruption effektiver entgegenzuwirken:

Eine wichtige Akteurin der Bundesverwaltung betreffend die Thematik der Korruptionsprävention ist die interdepartementale Arbeitsgruppe für Korruptionsbekämpfung (IDAG), welche seit 2008 unter der Federführung des EDA agiert.

Zur Stärkung der Zusammenarbeit über die föderalen Ebenen hinweg wurde 2018 das Informationsnetzwerk Bund-Kantone über die Korruption gegründet, welches einen regelmässigen Erfahrungsaustausch sowie den Austausch von best practices zum Ziel hat.

Die IDAG Korruptionsbekämpfung erarbeitete zudem die Strategie des Bundesrats gegen die Korruption (2021-2024), welche auf die Bereiche Prävention, Strafverfolgung, internationale Zusammenarbeit sowie auf die verstärkte Sensibilisierung spezifischer Risikogruppen und –tätigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung fokussiert.

Korruptionsrisiken ergeben sich insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, weshalb die Korruptionsprävention ein integraler Bestandteil des öffentlichen Beschaffungswesens ist.

Wichtig für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Korruptionsprävention sowie für die Regelung der Pflichten der Mitarbeitenden sind das Bundespersonalgesetz, die Bundespersonalverordnung sowie der Verhaltenskodex für die Bundesverwaltung, welche aufzeigen, wie sich die Mitarbeitenden in der Ausführung ihrer Funktion zu verhalten haben. Beispielsweise gilt für Mitarbeitende der Bundesverwaltung, welche an Beschaffungs- oder Entscheidungsprozessen mitwirken, eine Nulltoleranz: sie müssen auch geringfügige und sozial übliche Vorteile ablehnen.  

Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) stellt ein Instrumentarium zur Verfügung, welches Korruption bei öffentlichen Beschaffungen entgegenwirken soll. So beispielweise die Unabhängigkeitserklärung für Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und beigezogenen Dritten, die an Beschaffungen mitwirken, sowie die vertraglich zu vereinbarende Integritätsklausel.

Des Weiteren führt die EFK seit 2011 eine Meldestelle sowie seit 1. Juli 2017 auch eine externe Whistleblowing-Plattform, über welche sich Private sowie Bundesangestellte mit begründetem Verdacht (auch anonym) melden können.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 15.02.2023

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