Korruptionsprävention
Korruption führt neben dem Verlust von Vertrauen und Finanzmitteln auch zu potentieller Wettbewerbsverzerrung sowie zur Untergrabung rechtsstaatlicher und demokratischer Werte.
Korruptionsrisiken bestehen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, weshalb die Korruptionsprävention ein integraler Bestandteil des öffentlichen Beschaffungswesens ist.
Für Mitarbeitende der Bundesverwaltung, welche an Beschaffungs- oder Entscheidungsprozessen mitwirken, eine Nulltoleranz: sie müssen auch geringfügige und sozial übliche Vorteile ablehnen.
Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) stellt ein Instrumentarium zur Verfügung, welches Korruption bei öffentlichen Beschaffungen entgegenwirken soll. So beispielweise die Unabhängigkeitserklärung für Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und beigezogenen Dritten, die an Beschaffungen mitwirken, sowie die vertraglich zu vereinbarende Integritätsklausel.
Des Weiteren führt die EFK eine Meldestelle sowie auch eine externe Whistleblowing-Plattform, über welche sich Private sowie Bundesangestellte mit begründetem Verdacht (auch anonym) melden können.
Leitbild und Strategische Schwerpunkte BKB
Die BKB zielt auf ein nachhaltiges und effizientes öffentliches Beschaffungswesen ab und fördert dessen Harmonisierung auf allen föderalen Ebenen.
Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Es sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, Qualitäts- und Innovationsaspekte bei den Bundesbeschaffungen berücksichtigt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.