Bundesrat und BKB fördern die nachhaltige öffentliche Beschaffung
Nachhaltig beschaffen bedeutet, die öffentlichen Mittel sowohl wirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich, sozial und ökologisch verantwortungsvoll einzusetzen.
Der Bundesrat unterstützt die Herstellung und den Konsum von Gütern, Dienstleistungen und Bauwerken, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen als auch volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Konsumentinnen und Konsumenten können durch die Nachfrage solcher Produkte einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Der Bund selbst will bei seinem Konsumverhalten eine Vorbildfunktion einnehmen, indem er Güter und Dienstleistungen beschafft sowie Bauwerke realisiert, die wirtschaftlich, umweltschonend und gesundheitsverträglich sind und die sozial verantwortungsvoll produziert werden. Dabei ist das international verankerte Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern) zu respektieren.
Die nachhaltige öffentliche Beschaffung ist zugleich ein bedeutendes Element für die Verwirklichung der im Rahmen der Agenda 2030 vereinbarten Sustainable Development Goals (SDGs). SDG 12 betrifft verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster. Ein Fokus liegt dabei auf der Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.
Die BKB-Leitsätze für eine nachhaltige Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen dienen als Grundlage zur Erarbeitung von Instrumenten für die nachhaltige Beschaffung auf allen drei föderalen Ebenen.