Unbefangenheitserklärung

Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die in Beschaffungen involviert sind, haben periodisch eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie keine privaten Verbindungen zu offerierenden Anbieterinnen und Anbietern haben. Eine Unbefangenheitserklärung kann entweder allgemein oder auf ein bestimmtes Projekt bezogen abgegeben werden.


(Die Dokumente sind als gesicherte pdf aufgeschaltet. Eingaben können nur in den hierfür vorgesehenen blau hinterlegten Feldern gemacht werden. Wenn Sie mit der Maus über die Felder fahren wird Ihnen angezeigt, welche Eingabe in dem entsprechenden Feld erfolgen soll.)

Letzte Änderung 10.01.2024

https://www.bkb.admin.ch/content/bkb/de/home/themen/unbefangenheitserklaerung.html