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Veröffentlicht am 24. Mai 2024

Berichterstattung

Die BKB veröffentlicht jährlich verschiedene Berichte und Instrumente über das öffentliche Beschaffungswesen der zentralen Bundesverwaltung.

Beschaffungscontrolling Bundesverwaltung

Das Beschaffungscontrolling Bundesverwaltung (BC BVerw) liefert Beschaffungskennzahlen auf Stufe zentrale Bundesverwaltung mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen für eine ordnungsgemässe und nachhaltige Beschaffung abzugeben. Hierzu dienen die folgenden Instrumente: die Statistik Beschaffungszahlungen, das Vertragsmanagement Bundesverwaltung und das Monitoring nachhaltige Beschaffung.

Reporting Set

Das Reporting Set Beschaffungscontrolling Bundesverwaltung geht jährlich an den Bundesrat sowie an die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel). Neben den diversen Auswertungen zu Zahlungen und Vergaben bzw. Verträgen enthält das Reporting Set auch Angaben zu den Beschaffungsdelegationen und umsatzstärksten Lieferanten der Bundesverwaltung.

Beschaffungszahlungen

Die hier verfügbare Standardauswertung der Statistik Beschaffungszahlungen zeigt auf, welche Zahlungen für Beschaffungen die Bundesverwaltung für kommerzielle Leistungen und Lieferungen gesamthaft getätigt hat, aufgeschlüsselt in Güter-, Bau- und Dienstleistungskategorien.

Lieferanten

Die Liste der 40 umsatzstärksten Lieferanten der Bundesverwaltung ist Bestandteil des Reporting Sets Beschaffungscontrolling, das dem Bundesrat jeweils im Herbst vorgelegt wird. Die Liste zeigt, welche 40 Lieferfirmen im Vorjahr die höchsten Zahlungen von Seiten Bundesverwaltung für kommerzielle Leistungen und Lieferungen erhielten.

Gemeinsamer Jahresbericht der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes

Die zentralen Beschaffungsstellen des Bundes – das Bundesamt für Rüstung (armasuisse), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und die Bundesreisezentrale (BRZ) – informieren mit einem gemeinsamen Jahresbericht über ihr Beschaffungswesen. Der gemeinsame Bericht gibt Auskunft über die im Zuständigkeitsbereich der zentralen Beschaffungsstellen beschafften Bauleistungen, Dienstleistungen und Güter des letzten Jahres. Zudem vermittelt er die grundlegenden Aspekte des Beschaffungswesens.

Der gemeinsame Jahresbericht der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes orientiert sich am Jahresbericht des ASTRA und wurde von der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) koordiniert.

Die Kennzahlen des gemeinsamen Jahresberichts stammen aus dem Beschaffungscontrolling der Bundesverwaltung. Die Beschaffungskennzahlen sowie weitere Auswertungen zu Vergaben bzw. Verträgen werden vom Beschaffungscontrolling in einem jährlichen Report, dem sogenannten Reporting Set Beschaffungscontrolling, festgehalten.

Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken

Gemäss Art. 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) informieren die Auftraggeberinnen des Bundes mindestens einmal jährlich in elektronischer Form über ihre Beschaffungen ab 50 000 Franken. Diese Regelung setzt die Motion 14.3045 um. Mit der Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken wird eine erhöhte Transparenz im Beschaffungswesen des Bundes angestrebt.

Unter die Publikationspflicht fallen alle dem BöB unterstellten öffentlichen Aufträge ab 50 000 Franken (inklusive MWST). Die Liste soll auf einer öffentlichen Website der betreffenden Stelle in maschinenlesbarer Form publiziert werden und folgende Angaben enthalten: Auftraggeberin, Name und Adresse der Auftragnehmerin, Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Art des angewandten Verfahrens, Datum des Vertragsbeginns oder Zeitraum der Vertragserfüllung. Über die AGB des Bundes werden die Lieferantinnen darauf hingewiesen, dass die Angaben gemäss Art. 27 VöB nicht der Geheimhaltungspflicht unterstehen.

Die BKB publiziert auf der vorliegenden Seite in Form einer Excel-Datei die entsprechende Liste der zentralen Bundesverwaltung. Diese stützt sich dabei auf die Daten aus dem elektronischen Vertragsmanagement ab. Das heisst, veröffentlicht werden die konkreten Beschaffungen, welche über (Abruf-)Verträge und Bestellungen abgewickelt werden. Die Zuschläge über dem WTO-Schwellenwert sind weiterhin auf simap.ch veröffentlicht.

Die weiteren Bundesbeschaffungsstellen erstellen und veröffentlichen ihre Liste in eigener Kompetenz. Die BKB strebt eine Abstimmung der Veröffentlichungsprozesse aller Listen sowie eine möglichst einheitliche Struktur der Vertragsangaben aller Listen an. Zu diesem Zweck stellt sie eine Mustervorlage der Liste zur Verfügung und hat im Juli 2022 Empfehlungen für die weiteren Bundesbeschaffungsstellen des Bundes zur Umsetzung von Art. 27 VöB herausgegeben. Ausserdem möchte die BKB die Listen der weiteren Beschaffungsstellen auf der vorliegenden Seite verlinken.

Weiterführende Informationen