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Veröffentlicht am 19. November 2025

Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Es sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, Qualitäts- und Innovationsaspekte bei den Bundesbeschaffungen berücksichtigt werden.

Die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens sind im totalrevidierten und per 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Bundesgesetz sowie in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB / VöB) verankert. Neben der Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen waren die Neuausrichtung des öffentlichen Beschaffungswesens hin zu mehr Nachhaltigkeit, Qualitätswettbewerb und Innovation sowie die Stärkung der Anbieterfreundlichkeit Hauptziele der Revision. Die Neuausrichtung soll einen Wandel in der Vergabekultur der Beschaffungsbehörden der Bundesverwaltung herbeiführen.

Gemäss dem alten Recht stand die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Zentrum der Beschaffungen. Neu geht der Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot. Dadurch und mit verschiedenen weiteren Anpassungen wird die allgemeine Stossrichtung des totalrevidierten Beschaffungsrechts unterstrichen: Nebst dem Angebotspreis sollen vermehrt auch Qualitäts- und Nachhaltigkeitsüberlegungen in den Fokus rücken. Mit der verabschiedeten «Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung – Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts» greift der Bundesrat diese Neuerungen auf und gibt die Richtung vor, in welche sich das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes entwickeln soll. Hierfür formulierte er einerseits Stossrichtungen und beschaffungsstrategische Ziele für die Umsetzung der revidierten Beschaffungserlasse auf Bundesebene. Andererseits schlägt er auch Massnahmen vor, welche die Harmonisierungsbestrebungen zwischen Bund und Kantonen stärken.

Zwischenberichterstattung an den Bundesrat und Strategieanpassungen per Ende 2025

Die BKB und die KBOB haben den Bundesrat Ende 2025 erstmals im Rahmen eines Zwischenberichts über den Stand der Umsetzung der Beschaffungsstrategie des Bundes informiert. Der Zwischenbericht gibt einen Überblick über die seit dem Inkrafttreten der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung im Jahr 2021 erfolgten Umsetzungsarbeiten.

Im Jahr 2025 wurde die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung zudem einer inhaltlichen Überprüfung (einem Strategiereview) unterzogen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Reviews erfolgten punktuelle Anpassungen an der Strategie. Die überarbeitete Beschaffungsstrategie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die BKB und die KBOB werden dem Bundesrat Ende 2030 einen Bericht über den Stand der Umsetzung der beschaffungsstrategischen Ziele im Verlauf der Strategieperiode 2021–2030 vorlegen. Der Bericht wird mit einem Antrag auf die Gesamterneuerung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung ab 2031 verbunden sein.

Monitoring «Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung»

Die Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung wird u.a. mit dem Monitoring Umsetzung Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung überprüft. Die vorliegende Wegleitung soll die Beschaffenden durch den aktualisierten Fragekatalog des Monitorings führen und ihnen die für das Ausfüllen notwendigen Informationen vermitteln.

7. Juni 2024

Cockpit Umsetzung Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung

Die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung («Umsetzungsstrategie des Bundesrates zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021 – 2030») wurde zeitgleich mit den totalrevidierten öffentlichen Beschaffungserlassen BöB und VöB (Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) in Kraft gesetzt. Der Bundesrat legt darin sechs Stossrichtungen fest und formuliert damit verbundene, beschaffungsstrategische Zielsetzungen für die Umsetzung der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts aus Sicht der Bundesverwaltung bis 2030.

7. Juni 2024

Ergänzende Strategien

Neben der für das öffentliche Beschaffungswesen massgebenden Beschaffungsstrategie vom 28.10.2020 bestehen im Güter- und Dienstleistungsbereich diverse andere nationale und bundesweite Strategien, welche sich ergänzend auf das öffentliche Beschaffungswesen auswirken. Es ist zentral, dass der Bund als verantwortungsvoller Beschaffer den aktuellen Entwicklungen und den sich daraus ergebenden allgemeinen Stossrichtungen Rechnung trägt, welche insbesondere in den nachfolgenden bundesrätlichen Strategien enthalten sind. So wirkt die Beschaffungsstrategie nicht isoliert, sondern wird von diesen Strategien und Stossrichtungen mitgetragen.

7. Juni 2024

Leitbild und Strategische Schwerpunkte BKB

Die BKB zielt auf ein nachhaltiges und effizientes öffentliches Beschaffungswesen ab und fördert dessen Harmonisierung auf allen föderalen Ebenen.