Bundesrat nimmt Stellung zum GPK-Bericht über die Personensicherheitsprüfungen
Bern, 20.02.2026 — Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) veröffentlichte am 10. Oktober 2025 einen Bericht zur Personensicherheitsprüfung (PSP) der Fachstelle PSP der Bundeskanzlei. An seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zu diesem Bericht verabschiedet. Er nimmt die acht Empfehlungen der GPK-S weitgehend an.
Die Fachstelle PSP der Bundeskanzlei ist für die erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Befragung zuständig, und zwar primär für die vom Bundesrat gewählten Funktionsträger. In der Vergangenheit wurde mehrfach bemängelt, diese Prüfungen würden zu sehr in die Privatsphäre der Geprüften eindringen. Insbesondere führten die Fälle zweier höherer Stabsoffiziere zu öffentlicher Kritik.
Die GPK-S ging anhand dieser beiden Fälle der Frage nach, ob die PSP in recht- und zweckmässiger Weise erfolgt sind. Sie attestiert der Fachstelle PSP BK eine zweck- und rechtmässige Arbeitsweise, Entscheidfindung und Argumentation und hat in den Befragungen keine Hinweise auf Willkür oder allzu intime Fragen gefunden. Der Bundesrat nimmt diese Einschätzung zur Kenntnis.
Die GPK-S empfiehlt zu prüfen, wie eine geprüfte Person frühzeitig auf eine potenziell problematische Verhaltensweise aufmerksam gemacht werden könnte. Der Bundesrat nimmt diese Empfehlung an und hat die Bundeskanzlei und das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) beauftragt, die entsprechenden Anforderungen abzuklären.
Weiter empfiehlt die GPK-S, dass der Bundesrat die Aufsicht über die Fachstellen PSP genauer regle sowie regelmässige externe Evaluationen durchgeführt werden. Bereits vor der Prüfung der GPK-S hatte die Bundeskanzlei entschieden, ihre Aufsichtsfunktion verstärkt wahrzunehmen, indem sie periodisch eine externe Evaluation durchführen lässt. Im Einklang mit den entsprechenden Empfehlungen der GPK-S beabsichtigt der Bundesrat das Vorhaben der Bundeskanzlei auf Stufe Verordnung umzusetzen.
Die weiteren Empfehlungen der GPK-S richten sich in erster Linie an die Empfänger der Risikobeurteilungen der Fachstelle PSP, also den Bundesrat, die Departemente und andere Verwaltungseinheiten: Sie sollen sich beim Entscheid, ob eine geprüfte Person angestellt bzw. weiterbeschäftigt werden kann, nicht einfach auf die Empfehlung der Fachstelle PSP stützen, sondern selber eine Beurteilung vornehmen und so ihre Verantwortung stärker wahrnehmen. Der Bundesrat nimmt diese Empfehlungen weitgehend an. Für die Umsetzung dieser Empfehlungen erstellt die Bundeskanzlei unter Einbezug des Eidgenössischen Personalamts (EPA) und des SEPOS eine Vollzugsrichtlinie, in der Verantwortlichkeiten geklärt, Handlungsoptionen aufgezeigt und Empfehlungen zur öffentlichen Kommunikation dargelegt werden.