Korrigendum zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression
Bern, 27.10.2025 — Die Verordnung des EFD über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (AS 2025 579) enthielt einen falschen Steuerbetrag für Alleinstehende nach Art. 36 Abs. 1 DBG bei einem Einkommen von 76 200 Franken. Die berichtigte Version wurde in der Amtlichen Sammlung unter AS 2025 621 publiziert. Bei einem Einkommen von 76 200 Franken beträgt der korrekte Steuerbetrag 1152.50 Franken.