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MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. Februar 2026

Öffentliche Beratungen der UBI und Wahlen vom 29. Januar 2026

Bern, 02.02.2026 — Die UBI wies eine Zugangsbeschwerde gegen SRF wegen Nichtberichterstattung über die Medienkonferenz von ABF Schweiz, eine Popularbeschwerde gegen eine Sendung von Radio SRF über den Gaza-Konflikt und eine Zeitraumbeschwerde gegen die Berichterstattung von RTS im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über zwei Mietrechtsvorlagen (Eigenbedarf und Untermiete) ab. Die Abweisungen erfolgten teilweise mit bloss knapper Mehrheit.

Das Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz) rügte in einer Zugangsbeschwerde, dass SRF über ihre Medienkonferenz vom 2. Juni 2025 nicht berichtet habe, an welcher über die Petition von 45'000 Bürgerinnen und Bürgern informiert worden sei, die sich gegen die Übernahme der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO wehrten. Die UBI sah ein öffentliches Interesse am Thema zwar als gegeben an, verwies aber auf das Radio- und Fernsehgesetz, welches festhält, dass niemand von einem Sender die Verbreitung bestimmter Informationen verlangen könne. Ein «Recht auf Antenne» für Einzelpersonen besteht höchstens ausnahmsweise, z.B. im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen oder wenn eine Diskriminierung vorliegt. Mehrere Mitglieder beleuchteten zudem die unterschiedliche Ausgangslage zwischen dieser Zugangsbeschwerde und der im April 2025 gutgeheissenen «RKI-Files»-Popularbeschwerde (b. 1014, b. 1063).

Eine Zeitraumbeschwerde, hinter der die Fédération Romande Immobilière (FRI) stand, störte sich an der Berichterstattung von RTS im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung vom 24. November 2024 über zwei Mietrechtsrevisionen (Eigenbedarf und Untermiete), weil die Gegner der Vorlage und deren Argumente insgesamt mehr Zeit erhalten hätten als die Befürworter. Die Zeitraumbeschwerde wegen Verletzung des Vielfaltsgebots wies die UBI unter Einbezug aller sieben ausgestrahlten Fernsehsendungen jedoch ab (6:1), unter anderem weil RTS nicht angelastet werden könne, dass die Gegnerinnen überzeugender auftraten und argumentierten als die Befürworter. Nur knapp abgewiesen wurde hingegen die separate Beschwerde gegen eine Sendung, in der – zwei Wochen vor der Abstimmung – RTS einzig einen Genfer SP-Politiker als Gegner der Vorlage während Minuten im Studio interviewte (4:3). Die Mehrheit der UBI war jedoch der Ansicht, dass der Moderator die Argumente der Befürworter durch seine Fragestellung gerade noch ausreichend eingebracht habe (b. 1062).

Eine dritte Popularbeschwerde richtete sich gegen einen Beitrag in der SRF-Radiosendung «Rendez-vous» vom 6. August 2025 («Ärzte ohne Grenzen: Gazastreifen ist die Hölle auf Erden»). Darin wurde während mehrerer Minuten der Generaldirektor der Einsatzzentrale von «Ärzte ohne Grenzen Schweiz» (MSF) interviewt, welcher das Vorgehen Israels mehrfach als Völkermord bezeichnete. Die Redaktion brachte unterhalb der Sendung einen Hinweis an, dass sie sich von der Behauptung distanziere, es handle sich um einen Völkermord, und diese Frage nicht geklärt sei. Drei der anwesenden Mitglieder teilten die Meinung der Beschwerdeführerin, wonach dieser Hinweis bereits direkt in der Sendung und im Anschluss an das Interview hätte erfolgen müssen. Die Mehrheit der UBI kam allerdings zum Schluss, dass eine Distanzierung direkt in der Sendung rechtlich (noch) nicht zwingend nötig gewesen ist. Die Beschwerde wurde knapp (4:3) abgewiesen (b. 1071).

Anlässlich ihrer internen Sitzung vom gleichen Tag wählte die UBI zudem ihr Tessiner Mitglied, den in Lugano tätigen Rechtsanwalt Edy Salmina zum neuen Vize-Präsidenten. Ebenfalls bestimmte sie Manuel Bertschi zum neuen Ombudsmann der privaten Rundfunkveranstalter der Deutschschweiz. Der 37-jährige Basler Rechtsanwalt tritt damit die Nachfolge des Schwyzer Medienrechtlers Oliver Sidler an, den der Bundesrat per 1. Januar 2026 – zusammen mit der Bündner Rechtsanwältin Flavia Buchli – als neues Mitglied in die UBI gewählt hat.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Begründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.