Importeure neuer Personenwagen unterschreiten die CO2-Zielwerte im Jahr 2024
Bern, 26.06.2025 — Der Schweizer Neuwagenmarkt verzeichnete im Jahr 2024 einen leichten Absatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Sowohl bei den Personenwagen (PW) als auch bei den leichten Nutzfahrzeugen (LNF) sind die CO2-Emissionen gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Bei den PW lagen die durchschnittlichen CO2-Emissionen bei rund 113.9 Gramm CO2/km. Der gesetzliche Zielwert von 118 Gramm wurde damit erneut unterschritten. Bei den LNF wurde der Zielwert von 186 Gramm CO2/km mit rund 192.4 Gramm CO2/km nicht erreicht. Die Entwicklung der CO2-Emissionen und der Energieeffizienz wird weiterhin durch die Elektrifizierung der Neuwagenflotte bestimmt. Bei den PW sank der Anteil der Steckerfahrzeuge auf 27.8% (2023: 30.1%). Es wurden weniger elektrifizierte LNF importiert, deren Marktanteil sank auf 10.5% (2023: 14.6%).
Der heute publizierte Bericht des Bundesamts für Energie (BFE) enthält Zahlen und Fakten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz der neuen Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern sowie zum Schweizer Fahrzeugmarkt 2024. Er zeigt die Entwicklung der Verbräuche und CO2-Emissionen und analysiert die Marktentwicklungen und Marktanteile von Antriebstechnologien, Treibstoffen sowie weiterer technischer Merkmale. In der Berichterstattung über den CO2-Vollzug werden die 2024 angefallenen Sanktionen von Neufahrzeugen ausgewiesen.
Entwicklung der Emissionen bei neuen Personenwagen und Lieferwagen
2024 wurden rund 248’000 PW neu zugelassen. Das sind rund 3.4% weniger als 2023. Der Anteil der Steckerfahrzeuge (batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride) an der PW-Neuwagenflotte ist um 2.3 Prozentpunkte gesunken und lag bei 27.8% (2023: 30.1%). Sowohl die rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (BEV) wie auch die Plug-in Hybride (PHEV) haben gegenüber dem Vorjahr Marktanteile verloren (BEV 19.1%, -1.8 Prozentpunkte gegenüber 2023; PHEV 8.7%, -0.5 Prozentpunkt gegenüber 2023). Die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer PW lagen bei rund 113.9 g CO2 pro Kilometer (2023: 112.7 g CO2/km), dies entspricht einem Anstieg um 1.1%. Der durchschnittliche Energieverbrauch über alle Antriebsarten, ausgedrückt in Benzineinheiten (Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer, LBÄ), lag unverändert bei 5.5 LBÄ/100 km.
2024 wurden rund 28'000 Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) neu zugelassen, rund 1% weniger als im Vorjahr. Der Marktanteil von Elektrofahrzeugen lag 2024 bei rund 10.5% (2023: 14.6%). Plug-in-Hybride spielten im Jahr 2024 bei den LNF noch eine untergeordnete Rolle. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neuen LNF lagen bei 192.4 g CO2/km (2023: 186.0 g CO2/km), der durchschnittliche Verbrauch bei 8.7 LBÄ/100 km (2023: 8.6 LBÄ/100 km).
Vollzugsresultate der CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge
Während die PW mit durchschnittlichen Emissionen von 113.9 g CO2/km ihren Zielwert von 118 g CO2/km deutlich unterschritten haben, lagen die LNF mit 192.4 g CO2/km über dem Zielwert von 186 g CO2/km. Die im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften überprüften 248’000 PW verteilten sich auf 57 Grossimporteure und auf rund 500 PW von Kleinimporteuren. Bei den LNF wurden rund 27'700 Neufahrzeuge auf ihre Zielerreichung überprüft, darunter waren rund 200 Fahrzeuge von Kleinimporteuren.
Sanktionssumme und Vollzugsaufwand 2024
Die 2024 erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt knapp 2.26 Millionen Franken aus dem Vollzug der Vorschriften für PW (2023: 1.8 Mio. Fr.) und rund 22.3 Millionen Franken aus dem Vollzug der Vorschriften für LNF (2023: 4.4 Mio. Fr.). Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.95 Millionen Franken (2023: 2.4 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2024 ein Nettoertrag von rund 22.6 Millionen Franken (2023: 3.8 Mio. Fr.). Der Nettoertrag wird in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 155’000 Franken, 2023: 35’000. Fr.). Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2024 beträgt 22.43 Millionen Franken und wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zugeführt.
Die schweizerische Energieeffizienzverordnung verlangt die jährliche Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs der neuen Personenwagen in der Schweiz. Die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen werden vom Bundesamt für Energie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen umgesetzt. Seit Anfang 2020 ist auch für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ein CO2-Zielwert in Kraft. Die Zielwerte wurden per 1. Januar 2025 verschärft: Sie liegen nun bei 93.6 g/km für Personenwagen und bei 153.9 g/km für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Zudem gelten neu auch Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge.
CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen: www.bfe.admin.ch/auto-co2
Kennzahlen Neuwagenflotte (Jahreszahlen): Kennzahlen Neuwagenflotte
Open Data Vollzugsresultate CO2-Emissionsvorschriften PW: https://opendata.swiss/de/dataset/vollzugsresultate-der-co2-emissionsvorschriften-fur-personenwagen
Open Data Vollzugsresultate CO2-Emissionsvorschriften LNF: https://opendata.swiss/de/dataset/vollzugsresultate-der-co2-emissionsvorschriften-fur-lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper
Energieetikette PW: Die Energieetikette für Personenwagen