Verschlechterte Bedrohungslage: Befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur Stärkung der Sicherheit
Bern, 28.01.2026 — Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Dafür sind zusätzliche Mittel von rund 31 Milliarden Franken nötig – für zivile Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben sowie für die Armee. Zur Finanzierung sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für zehn Jahre vor. Diese zusätzlichen Einnahmen fliessen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Gemeinsam mit dem Entlastungspaket 2027 wird dadurch die Basis für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen. An seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS beauftragt, dazu bis Ende März eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2032 genügt dafür nicht.
Priorisierung von Rüstungsbeschaffungen der Armee
Um die Schweiz vor Angriffen aus der Distanz und hybriden Konflikten zu schützen, hat die Armee ihre Rüstungsplanung innerhalb des ordentlichen Budgets erneut priorisiert. Dadurch können dringendere Lücken in der Abwehr von wahrscheinlichen Bedrohungen schneller geschlossen werden. Vorgezogen und bereits in die Armeebotschaften 2026 und 2027 aufgenommen werden beispielsweise neue Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung kleiner Reichweite und zur Abwehr von Mini-Drohnen oder zusätzliche Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite. Ebenfalls Priorität haben Investitionen in die Informatik, in den Cyberschutz oder in die elektromagnetische Aufklärung und Abwehr.
Mit dieser Priorisierung ist es im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel möglich, den Schutz vor den wahrscheinlichsten Bedrohungen bis in die 2030er Jahre zu verbessern. Dieser Schutz ist aber noch nicht umfassend.
Angespannter Rüstungsmarkt: Preissteigerungen und hohe Anzahlungen
Herausforderungen bestehen darin, dass die im aktuellen Budget und Finanzplan enthaltenen finanziellen Mittel nicht mehr den Realitäten des Rüstungsmarkts entsprechen. Unter anderem werden Rüstungsgüter laufend teurer, dies bis zu 40 Prozent (Teuerung, gesteigerte Nachfrage). Hinzu kommt, dass in der Regel eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Kaufpreises zu leisten ist. Ohne Anpassung der Finanzmittel an die neue Preisrealität würde sich der Fähigkeitsaufbau reduzieren. Dies wirkt sich negativ auf den Schutz von Bevölkerung und Land vor Bedrohungen aus. Konkret könnten beispielsweise weniger kritische Infrastrukturen sowie Ballungszentren geschützt werden.
Zusätzliche Einnahmen für die Armee und zivile Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben
Aus diesen Gründen besteht ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln, um die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zu stärken. Dieser Mehrbedarf besteht nicht nur für Rüstungsinvestitionen. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es auch bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben einen Fähigkeitsaufbau und -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass dieser finanzielle Mehrbedarf ab 2028 rund 31 Milliarden Franken beträgt. Dieser Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.
Befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für zehn Jahre
Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es eine Änderung der Bundesverfassung. Deshalb hat der Bundesrat das VBS beauftragt, ihm bis Ende März 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 befristet für zehn Jahre um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Diese Einnahmen werden zugunsten der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zweckgebunden und prioritär für die Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. Ein Drittel dieser Einnahmen wird genutzt, um das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP mitzufinanzieren, womit der übrige Bundeshaushalt entlastet wird. Mit dieser Verwendung der Einnahmen und dem Entlastungspaket 2027 (EP27) wird die Basis für einen weiterhin ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen – vorausgesetzt, das EP27 wird möglichst umfassend umgesetzt.
Vorgesehen ist, dass die Botschaft im Herbst an das Parlament überwiesen wird. Die Volksabstimmung könnte im Sommer 2027 stattfinden und die Mehrwertsteuer-Erhöhung per 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen
Der Bundesrat will die zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in einen Rüstungsfonds einlegen. Die gesetzliche Grundlage soll gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten. Der Fonds speist sich aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Damit Zahlungsspitzen für prioritär notwendige Beschaffungen abgedeckt werden können, kann sich dieser Fonds mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein. Der Bundesrat hat bereits bei anderen wichtigen Aufgabenbereichen auf Fonds zurückgegriffen – Beispiele sind der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) oder der Netzzuschlagsfonds.
Das VBS wird auch zu diesem Rüstungsfonds dem Bundesrat bis Ende März eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.