Kostenlimiten in der Wohnraumförderung werden revidiert
Bern, 30.1.2025 - Am 1. Februar 2025 tritt die revidierte Verordnung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte in Kraft. Die neuen Regelungen passen die Kostenlimiten an die gestiegenen Land- und Baukosten an. Ein zentraler Punkt der Revision sind bessere Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Projekte in den Berggebieten.