Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB) verabschiedet. Sie ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung und deren Erläuterungen finden Sie hier.