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Veröffentlicht am 7. Juni 2024

Unbefangenheitserklärung

Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die in Beschaffungen involviert sind, haben periodisch eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie keine privaten Verbindungen zu offerierenden Anbieterinnen und Anbietern haben. Eine Unbefangenheitserklärung kann entweder allgemein oder auf ein bestimmtes Projekt bezogen abgegeben werden.

(Die Dokumente sind als gesicherte pdf aufgeschaltet. Eingaben können nur in den hierfür vorgesehenen blau hinterlegten Feldern gemacht werden. Wenn Sie mit der Maus über die Felder fahren wird Ihnen angezeigt, welche Eingabe in dem entsprechenden Feld erfolgen soll.)

7. Juni 2024

Selbstdeklarationen

Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, die nachfolgende Selbstdeklaration durch die Anbieterinnen und Anbieter unterzeichnen zu lassen.

7. Juni 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.

7. Juni 2024

Hilfsmittel

Die BKB stellt Hilfsmittel zu verschiedenen Themen des öffentlichen Beschaffungswesens zur Verfügung.