Mustervertragsklausel der BKB betreffend Cyberangriffen
Die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB stellt den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung eine Musterklausel für Beschaffungsvertragsvorlagen betreffend Schutz der Informatik- und Telekommunikationssysteme vor Angriffen zur Verfügung. Die Musterklausel ist als eigenständige Vertragsbestimmung mit mehreren Ziffern ausgestaltet, die in einen Beschaffungsvertrag übernommen werden kann.
Ziel ist der Schutz der Daten und Informationen und der Systeme, namentlich vor und bei Cyberangriffen auf Vertragspartner der Bundesverwaltung.
Die Anwendung der Musterklausel ist nach Bedarf zu beurteilen und ihr Inhalt dispositiv in dem Sinne, dass für jeden Vertrag die auf die konkreten Verhältnisse risiko-optimierte Ausgestaltung vereinbart werden soll.
Die Klausel kann nicht nur in neu abzuschliessende Vorträge aufgenommen, sondern auch in bereits abgeschlossene mit längerer Laufzeit nachverhandelt werden.
Weiterführende Informationen
Archiv
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.
Korruptionsprävention
Korruption führt neben dem Verlust von Vertrauen und Finanzmitteln auch zu potentieller Wettbewerbsverzerrung sowie zur Untergrabung rechtsstaatlicher und demokratischer Werte.