Mustervertragsklausel der BKB betreffend Cyberangriffen

Die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB stellt den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung eine Musterklausel für Beschaffungsvertragsvorlagen betreffend Schutz der Informatik- und Telekommunikationssysteme vor Angriffen zur Verfügung. Die Musterklausel ist als eigenständige Vertragsbestimmung mit mehreren Ziffern ausgestaltet, die in einen Beschaffungsvertrag übernommen werden kann.

Ziel ist der Schutz der Daten und Informationen und der Systeme, namentlich vor und bei Cyberangriffen auf Vertragspartner der Bundesverwaltung.

Die Anwendung der Musterklausel ist nach Bedarf zu beurteilen und ihr Inhalt dispositiv in dem Sinne, dass für jeden Vertrag die auf die konkreten Verhältnisse risiko-optimierte Ausgestaltung vereinbart werden soll.

Die Klausel kann nicht nur in neu abzuschliessende Vorträge aufgenommen, sondern auch in bereits abgeschlossene mit längerer Laufzeit nachverhandelt werden.

Mustervertragsklausel der BKB betreffend Cyberangriffen geltend ab 01.01.2024, Stand vom 1.03.2024:

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 29.02.2024

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