Selbstdeklarationen
Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, die nachfolgende Selbstdeklaration durch die Anbieterinnen und Anbieter unterzeichnen zu lassen.
Für die Überprüfung und den Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann steht ein Selbsttest zur Verfügung (Logib, s. Link). Die Überprüfung kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen durch Dritte erfolgen. Die Angaben zur Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann auf dem Selbstdeklarationsformular sind bei öffentlichen Beschaffungen der Bundesverwaltung für alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden zwingend erforderlich.
Für die Einreichung der Selbstdeklaration massgebend ist als Unternehmenseinheit die tiefste selbstständige juristische Einheit, welche den Vertrag durchführt. Unter selbstständiger juristischer Einheit ist eine Betriebseinheit mit einer selbstständigen juristischen Gesellschaftsform (z.B. AG, GmbH) zu verstehen (z.B. auch eine Tochtergesellschaft). Nicht darunter fallen z.B. Betriebsstätten, Zweigstellen, Niederlassungen, Filialen, Business Units etc., sofern diese keine eigenständigen juristischen Gesellschaftsformen haben. Die gleiche Abgrenzung gilt auch bei den Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).
Für die Berechnung der Mitarbeiteranzahl zählen alle Personen, denen das Unternehmen zum Zeitpunkt der Selbstdeklaration Lohn entrichtet. Dazu gehören namentlich fest wie befristet Angestellte, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmende im Stundenlohn, Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG bietet regelmässig Weiterbildungen zu Logib an. Mehr Informationen
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1)
- Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.
Unbefangenheitserklärung
Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die in Beschaffungen involviert sind, haben periodisch eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie keine privaten Verbindungen zu offerierenden Anbieterinnen und Anbietern haben. Eine Unbefangenheitserklärung kann entweder allgemein oder auf ein bestimmtes Projekt bezogen abgegeben werden.
Hilfsmittel
Die BKB stellt Hilfsmittel zu verschiedenen Themen des öffentlichen Beschaffungswesens zur Verfügung.