Selbstdeklarationen

Der Bund beabsichtigt mit seinen Instrumenten zur Durchsetzung dieser Grundsätze die Anbieterinnen und Anbieter zu sensibilisieren und Anbieter, die diese nicht einhalten, von laufenden Beschaffungsverfahren auszuschliessen.

Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, die nachfolgende Selbstdeklaration durch die Anbieterinnen und Anbieter unterzeichnen zu lassen.

Für die Überprüfung und den Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann steht ein Selbsttest zur Verfügung (Logib, s. Link). Die Überprüfung kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen durch Dritte erfolgen. Die Angaben zur Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann auf dem Selbstdeklarationsformular sind bei öffentlichen Beschaffungen der Bundesverwaltung für alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden zwingend erforderlich.

Für die Einreichung der Selbstdeklaration massgebend ist als Unternehmenseinheit die tiefste selbstständige juristische Einheit, welche den Vertrag durchführt. Unter selbstständiger juristischer Einheit ist eine Betriebseinheit mit einer selbstständigen juristischen Gesellschaftsform (z.B. AG, GmbH) zu verstehen (z.B. auch eine Tochtergesellschaft). Nicht darunter fallen z.B. Betriebsstätten, Zweigstellen, Niederlassungen, Filialen, Business Units etc., sofern diese keine eigenständigen juristischen Gesellschaftsformen haben. Die gleiche Abgrenzung gilt auch bei den Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

Für die Berechnung der Mitarbeiteranzahl zählen alle Personen, denen das Unternehmen zum Zeitpunkt der Selbstdeklaration Lohn entrichtet. Dazu gehören namentlich fest wie befristet Angestellte, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmende im Stundenlohn, Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 11.10.2023

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG bietet regelmässig Weiterbildungen zu Logib an. Mehr Informationen

https://www.bkb.admin.ch/content/bkb/de/home/themen/selbstdeklarationen-bkb.html