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Veröffentlicht am 7. Juni 2024

Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts

National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet (bei zwei Enthaltungen im Nationalrat). Während mehrerer Sessionen haben die Eidgenössischen Räte intensiv über die Vorlage debattiert und schliesslich ihre Differenzen bereinigt. Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) ebenfalls einstimmig angenommen (bei einer Enthaltung im Nationalrat). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet. Zurzeit werden Umsetzungsinstrumente erarbeitet. Die beiden revidierten Erlasse sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Nebst der Umsetzung des GPA 2012 im BöB war ein Hauptziel, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander soweit möglich und sinnvoll anzugleichen. Dies entspricht seit Jahren einem Anliegen der Wirtschaft, da die heutige heterogene Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt. Seit 2012 haben der Bund und die Kantone in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte für das Bundesgesetz und die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vorbereitet.

Mit dem klaren Bekenntnis zur Vorlage des Bundes stimmten die Eidgenössischen Räte auch dem gemeinschaftlichen Vorhaben von Bund und Kantonen zu.  Nachdem die Kantone die IVöB an der Sonderplenarversammlung vom 15. November 2019 ebenfalls einstimmig verabschiedet haben, stehen nun die Umsetzungsarbeiten im Fokus. Dabei wird hohes Gewicht auf die Zusammenarbeit und die Koordination mit den anderen föderalen Ebenen gelegt, um die Harmonisierungsbestrebungen auch im Hinblick auf den Vollzug fortzusetzen. Die schweizweit harmonisierten Beschaffungsordnungen werden die Rechtssicherheit sowie die Anwenderfreundlichkeit erhöhen, wovon die Unternehmen, namentlich die KMU, Nutzen ziehen können. Grosse Bedeutung kommt ausserdem der Umsetzung des vom Bundesparlament festgelegten Paradigmenwechsels im öffentlichen Beschaffungswesen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb zu.

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2018 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,55 Milliarden Franken. Das revidierte WTO-Übereinkommen erweitert das Marktzugangspotential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

Weiterführende Informationen

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Die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung («Umsetzungsstrategie des Bundesrates zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021 – 2030») wurde zeitgleich mit den totalrevidierten öffentlichen Beschaffungserlassen BöB und VöB (Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) in Kraft gesetzt. Der Bundesrat legt darin sechs Stossrichtungen fest und formuliert damit verbundene, beschaffungsstrategische Zielsetzungen für die Umsetzung der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts aus Sicht der Bundesverwaltung bis 2030.