Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen, Lohngleichheit
Der Bund vergibt seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung der Arbeitsbedingungen (namentlich die zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts), der Arbeitsschutzbestimmungen (insbesondere aus dem Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz), der Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit (Bundesverfassung, Gleichstellungsgesetz) gewährleisten.