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Veröffentlicht am 24. Mai 2024

Themen, Instrumente und Vorlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.

Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen, Lohngleichheit

Der Bund vergibt seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung der Arbeitsbedingungen (namentlich die zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts), der Arbeitsschutzbestimmungen (insbesondere aus dem Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz), der Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit (Bundesverfassung, Gleichstellungsgesetz) gewährleisten.

Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen

Die BKB und KBOB haben Empfehlungen für die Beschaffungsstellen und die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen abgegeben.

Hilfsmittel

Die BKB stellt Hilfsmittel zu verschiedenen Themen des öffentlichen Beschaffungswesens zur Verfügung.

Korruptionsprävention

Korruption führt neben dem Verlust von Vertrauen und Finanzmitteln auch zu potentieller Wettbewerbsverzerrung sowie zur Untergrabung rechtsstaatlicher und demokratischer Werte.

Mustervertragsklausel der BKB betreffend Cyberangriffen

Die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB stellt den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung eine Musterklausel für Beschaffungsvertragsvorlagen betreffend Schutz der Informatik- und Telekommunikationssysteme vor Angriffen zur Verfügung. Die Musterklausel ist als eigenständige Vertragsbestimmung mit mehreren Ziffern ausgestaltet, die in einen Beschaffungsvertrag übernommen werden kann.

Nachhaltige öffentliche Beschaffung

Nachhaltig beschaffen bedeutet, die öffentlichen Mittel sowohl wirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich, sozial und ökologisch verantwortungsvoll einzusetzen.Der Bundesrat unterstützt die Herstellung und den Konsum von Gütern, Dienstleistungen und Bauwerken, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen als auch volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Konsumentinnen und Konsumenten können durch die Nachfrage solcher Produkte einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Der Bund selbst will bei seinem Konsumverhalten eine Vorbildfunktion einnehmen, indem er Güter und Dienstleistungen beschafft sowie Bauwerke realisiert, die wirtschaftlich, umweltschonend und gesundheitsverträglich sind und die sozial verantwortungsvoll produziert werden. Dabei ist das international verankerte Diskriminierungsverbot (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern) zu respektieren.Die nachhaltige öffentliche Beschaffung ist zugleich ein bedeutendes Element für die Verwirklichung der im Rahmen der Agenda 2030 vereinbarten Sustainable Development Goals (SDGs). SDG 12 betrifft verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster. Ein Fokus liegt dabei auf der Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.Die BKB-Leitsätze für eine nachhaltige Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen dienen als Grundlage zur Erarbeitung von Instrumenten für die nachhaltige Beschaffung auf allen drei föderalen Ebenen.

Preisniveaurechner

Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) haben die Eidgenössischen Räte in Art. 29 Abs. 1 ein neues Zuschlagskriterium aufgenommen, wonach «die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» bei der Angebotsbewertung berücksichtigt werden können. Das Zuschlagskriterium soll «unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz» angewendet werden, insbesondere unter Berücksichtigung des GPA.

Sanktionen

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) regelt in Art. 45 die Sanktionierung fehlbarer Anbieterinnen und Subunternehmerinnen, wenn sich diese rechtswidrig verhalten.

Selbstdeklarationen

Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, die nachfolgende Selbstdeklaration durch die Anbieterinnen und Anbieter unterzeichnen zu lassen.

Unbefangenheitserklärung

Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die in Beschaffungen involviert sind, haben periodisch eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie keine privaten Verbindungen zu offerierenden Anbieterinnen und Anbietern haben. Eine Unbefangenheitserklärung kann entweder allgemein oder auf ein bestimmtes Projekt bezogen abgegeben werden.