Themen, Instrumente und Vorlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.
Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen, Lohngleichheit
Der Bund vergibt seine Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung der Arbeitsbedingungen (namentlich die zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts), der Arbeitsschutzbestimmungen (insbesondere aus dem Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz), der Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit (Bundesverfassung, Gleichstellungsgesetz) gewährleisten.
Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen
Die BKB und KBOB haben Empfehlungen für die Beschaffungsstellen und die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen abgegeben.
Hilfsmittel
Die BKB stellt Hilfsmittel zu verschiedenen Themen des öffentlichen Beschaffungswesens zur Verfügung.
Korruptionsprävention
Korruption führt neben dem Verlust von Vertrauen und Finanzmitteln auch zu potentieller Wettbewerbsverzerrung sowie zur Untergrabung rechtsstaatlicher und demokratischer Werte.
Mustervertragsklausel der BKB betreffend Cyberangriffen
Die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB stellt den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung eine Musterklausel für Beschaffungsvertragsvorlagen betreffend Schutz der Informatik- und Telekommunikationssysteme vor Angriffen zur Verfügung. Die Musterklausel ist als eigenständige Vertragsbestimmung mit mehreren Ziffern ausgestaltet, die in einen Beschaffungsvertrag übernommen werden kann.
Nachhaltige öffentliche Beschaffung
Nachhaltig zu beschaffen ist in der Schweiz gesetzlich verankert: Die öffentlichen Mittel sind sowohl wirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich, sozial und ökologisch verantwortungsvoll einzusetzen.Die nachhaltige öffentliche Beschaffung hat zum Ziel, die natürlichen Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu verringern sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen fairen Wettbewerb zu fördern. Sie ist ein bedeutender Hebel bei der Verwirklichung der nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsziele und zu einer klimaneutralen Schweiz. Die zentrale Bundesverwaltung muss ihre Treibhausgasemissionen kontinuierlich senken und bis spätestens 2040 Netto-Null-Emissionen ausweisen. Da der Grossteil der vor- und nachgelagerten Emissionen (sog. Scope 3) aus Beschaffungen stammt, sind ressourcenschonende, langlebige, kreislauffähige und innovative Lösungen gefragt.Bedarfs- und Beschaffungsstellen nehmen dabei eine wichtige Rolle ein: Erstere bei der Definition ihres Bedarfs und dessen späteren Gebrauchs. Letztere bei dessen Deckung, indem sie Nachhaltigkeitsaspekte bereits bei der Planung berücksichtigen, den Markt beobachten und im Vergabeverfahren geeignete soziale und ökologische Kriterien anwenden.
Preisniveaurechner
Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) haben die Eidgenössischen Räte in Art. 29 Abs. 1 ein neues Zuschlagskriterium aufgenommen, wonach «die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» bei der Angebotsbewertung berücksichtigt werden können. Das Zuschlagskriterium soll «unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz» angewendet werden, insbesondere unter Berücksichtigung des GPA.
Sanktionen
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) regelt in Art. 45 die Sanktionierung fehlbarer Anbieterinnen und Subunternehmerinnen, wenn sich diese rechtswidrig verhalten.
Selbstdeklarationen
Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, die nachfolgende Selbstdeklaration durch die Anbieterinnen und Anbieter unterzeichnen zu lassen.
Unbefangenheitserklärung
Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die in Beschaffungen involviert sind, haben periodisch eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach sie keine privaten Verbindungen zu offerierenden Anbieterinnen und Anbietern haben. Eine Unbefangenheitserklärung kann entweder allgemein oder auf ein bestimmtes Projekt bezogen abgegeben werden.